AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beherbergungsleistungen und Veranstaltungen der „Ferienwohnungen“ in der Uhlbergstraße 45, 91757 Treuchtlingen.

1. Geltungsbereich 

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften in den Ferienwohnungen in der Uhlbergstraße 45, 91757 Treuchtlingen sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung.

1.3 Ersatzweise können im Einzelfall abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss 

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme und Unterzeichnung unseres Angebotes durch den Kunden zustande. Mit der Unterzeichnung des Angebotes sind auch unsere AGBs vom Kunden akzeptiert. Das unterzeichnete Angebot muss innerhalb der Ablauffrist durch den Kunden an uns übermittelt werden.

2.2 Ein Vertrag kommt auch formlos durch Angebot und Annahme per E-Mail oder telefonisch zustande. Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss per E-Mail oder Post eine Buchungsbestätigung.

3 Nichtraucherzimmer 

3.1 In allen Räumen der Ferienwohnungen ist das Rauchen ausdrücklich untersagt. Bei Missachtung dieser Hausordnung fallen für den Gast Kosten in Höhe von 198,00 € für die spezielle Endreinigung an. Auf dem Balkon oder Erker unserer Ferienwohnungen, sowie im Außenbereich ist das Rauchen gestattet.

4. Zahlungsbedingungen, Anzahlung, Zahlungsverzug 

4.1 Die Zahlung ist nach Zugang der Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist und entsprechend den angegebenen Zahlungsbedingungen vom Kunden vorzunehmen.

4.2 Die Pension ist berechtigt den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag als Anzahlung im Voraus zu vereinbaren. Diese Anzahlung ist dann innerhalb der angegebenen Frist fällig. Kommt der Gast mit der Anzahlung in Verzug, so kann die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

4.3 Sofern keine Anzahlung verlangt wird ist der Gesamtbetrag in bar am Anreisetag zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises hat der Gast keinen Anspruch auf Aushändigung der Schlüssel oder Erbringung von Leistungen durch uns.

5. Zimmerbezug & Räumung 

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, können die Zimmer und die Ferienwohnung am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden und sind am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen.

5.2 Der Zimmerschlüssel ist bei Abreise in den dafür vorgesehenen Schlüsselkasten einzuwerfen oder dem Personal zu übergeben. Bei Verlust des Zimmerschlüssels behalten wir uns vor die Kosten für eine Neuanschaffung dem Gast in Rechnung zu stellen.

6. Rücktritt der Ferienwohnung 

6.1. Der Vermieter ist berechtigt, aus einem sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Folgende Gründe können für einen Rücktritt des Vermieters in Betracht kommen:

6.1.1 Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich.

6.1.2 Wenn Reservierungen unter irreführenden oder falschen Angaben in der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden und die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Leistungserfüllung an den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.

6.2 Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6.3 Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters  entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Haftung 

7.1 Die Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind.

7.2 Macht der Gast Gebrauch von den Parkmöglichkeiten auf den Grundstück in der Uhlbergtraße 45, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Vermieter haftet nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Motorräder oder deren Inhalte sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt.

7.3 Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Vermieter für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.4 Treten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienwohnungen auf, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Seinerseits ist der Gast verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis eines Mangels Anzeige macht.

8. Hausordnung Uhlberg45

9. Gerichtstand 

Der Gerichtstand ist Weißenburg

Treuchtlingen den 14.06.2019